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EURO YOUTH HOTEL MÜNCHEN ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN HOTELAUFNAHMEVERTRAG

 

1     GELTUNGSBEREICH

1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.

1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB ausgeschlossen wird soweit der Gast nicht Verbraucher ist.

1.3 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gastes oder einer vermittelnden Agentur finden nur Anwendung, wenn dies im Einzelfall vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

2     VERTRAGSABSCHLUSS, VERTRAGSPARTNER, VERJÄHRUNG

2.1 Buchungen dürfen nur durch vollgeschäftsfähige Personen getätigt werden.

2.2 Vertragspartner sind das Hotel und der Gast. Der Vertrag kommt durch die Annahme eines Antrags des Gastes durch das Hotel zustande.

2.3 Nimmt ein Dritter die Buchung für den Gast vor, haftet er dem Hotel gegenüber als Besteller zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

Davon unabhängig ist jeder Besteller als Erfüllungsgehilfe verpflichtet, alle buchungsrelevanten Informationen, insbesondere diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, an den Gast weiterzugeben.

Umgeht der Gast die Einbeziehung dieser AGB bei Vertragsschluss durch Nutzung eines Bestellers so gelten diese dennoch als vereinbart.

2.4 Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisabhängig in fünf Jahren, soweit sie nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen. Diese Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in zehn Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

2.5 Die jeweils gültige Hausordnung ist Bestandteil dieses Vertrages, sie kann über die Webseite des Hotels (www.euro-youth-hotel.de) herunter geladen werden.

3     LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG

3.1 Das Hotel ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

3.2 Der Gast ist verpflichtet, den für die Zimmerüberlassung und den von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten Preis des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für Leistungen, die durch Dritte erbracht und vom Hotel verauslagt werden, unabhängig ob sie vom Gast direkt oder über das Hotel beauftragt wurden.

3.3 Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast selbst geschuldet sind, wie zum Beispiel Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.

3.4 Wünscht der Gast nach Vertragsschluss eine Verringerung der Anzahl der gebuchten Zimmer, der gebuchten Leistung des Hotels oder der Aufenthaltsdauer des Gastes so kann das Hotel seine Zustimmung davon abhängig machen, dass sich der jeweils vereinbarte Preis erhöht.

3.5 Der Preis für die gebuchte Unterbringung ist spätestens bei Anreise des Gastes im Hotel in einem Zahlungsvorgang fällig. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Gast verlangen. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen zehn Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug hat das Hotel Anspruch auf den jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszins. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

3.6 Das Hotel ist berechtigt, bei und nach Vertragsschluss, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Gast bzw. Besteller eine Vorauszahlung oder eine entsprechende Sicherheitsleistung für bestehende und künftige Forderungen bis hin zum vollen Buchungspreis aus dem Vertrag zu verlangen, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie durch Bekanntgabe der Kreditkartendetails des Vertragspartners. Ggf. anfallende Zahlungsgebühren gehen zu Lasten des Einzahlers. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.

3.7 Bei Gruppen ab 8 Personen wird eine Anzahlung in Höhe von 50 % (100 % bei nur einer Übernachtung oder bei Großveranstaltungen wie Oktoberfest, Messen, Fußballspiele, Silvester) des gesamten Buchungsbetrages spätestens zwei Wochen nach Bestätigung der Buchung fällig.

3.8 Gesonderte Bestätigungen für Visa-Anträge werden nur nach Vorauszahlung des Gesamtbetrages der Buchung ausgestellt. In der Regel erfolgt die Zustellung per Fax oder Email. Im Falle einer Stornierung steht die geleistete Anzahlung dem Hotel als Aufwendungsersatz zu.

3.9 Sollte die Unterbringung im Hotel aus wichtigem Grund nicht möglich sein so ist das Hotel dazu berechtigt, den Gast zu dem vereinbarten Preis in einem anderen Hotel mit vergleichbarer Ausstattung und Leistung unterzubringen, Regressansprüche des Gastes an das Hotel sind dabei ausgeschlossen.

3.10 Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.

4     RÜCKTRITT DES GASTES (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG)/ NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES HOTELS (NSHOW)

4.1 Das Hotel räumt dem Gast unter nachfolgenden Bestimmungen ein Rücktrittsrecht ein.

A)Individualreisende bis 7 Personen:

Kostenfreie Stornierungen sind (wenn nicht anders vereinbart) bis zum Beginn des dritten Tages vor dem Anreisetag möglich. Im Falle einer Stornierung später als dem dritten Tag vor dem Anreisetag oder einer Nichtanreise berechnet das Hotel eine Rücktrittspauschale von 100 % des vertraglich vereinbarten Logispreises der ersten Übernachtung. Im Zeitraum von Großveranstaltungen wie Oktoberfest, wichtigen Messen, Fußballspielen, Silvester usw. gelten auch für Individualreisende die Gruppenbedingungen (siehe 4.1B).

B) Gruppenbuchungen ab 8 Personen:

Es gilt eine Stornierungsfrist von 9 Monaten vor Anreisetag für Gruppenbuchungen auch wenn der Vertrag erst innerhalb dieser Frist abgeschlossen wurde. Eine Minderung der Personenzahl um mehr als zehn Prozent gilt als Stornierung. Bei einer Stornierung innerhalb dieser Frist ist der Gast verpflichtet, Stornierungsgebühren nach folgender Maßgabe zu zahlen:

a) Stornierung mehr als 6 Monate vor Anreisetag: 20 % des Aufenthaltspreises

b) Stornierung weniger als 6 Monate vor Anreisetag: 35 % des Aufenthaltspreises

c) Stornierung weniger als 3 Monate vor Anreisetag: 45 % des Aufenthaltspreises

d) Stornierung weniger als 2 Monate vor Anreisetag: 60 % des Aufenthaltspreises

e) Stornierung weniger als 1 Monat vor Anreisetag: 90 % des Aufenthaltspreises

f) Stornierung am Anreisetag oder bei Nichtanreise: 90 % des Aufenthaltspreises und Verpflegungskosten.

g) Eine Minderung der Personenzahl um weniger als 10 % kann bis zum Beginn des Tages 5 Tage vor dem Anreisetag kostenfrei storniert werden. Sollte es sich dabei um Personen im Mehrbettzimmer handeln behält sich das Hotel das Recht vor das/die freigewordenen Betten anderweitig zu vergeben, außer die Gastgruppe bezahlt das/die freigewordenen Betten.

4.2 Dem Gast steht der Nachweis frei, dass dem Hotel kein Schaden oder der dem Hotel entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist.

4.3 Ein Rücktritt des Gastes von einem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf zu seiner Wirksamkeit der schriftlichen Form (E-Mail ausreichend) und einem schriftlichen Empfangsbekenntnis von dem Hotel.

5     RÜCKTRITT DES HOTELS

5.1 Sofern vereinbart wurde, dass der Gast innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gastes nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.6 und/oder Ziffer 3.7 vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel zum Rücktritt berechtigt.

5.3 Das Hotel ist aus sachlich wichtigem Grund zum Rücktritt bzw. zur Kündigung berechtigt, insbesondere falls

- höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

- Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen wesentlicher Tatsachen gebucht werden; wesentlich kann dabei die Identität des Gastes, die Zahlungsfähigkeit oder der Aufenthaltszweck sein;

- das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit der anderen Gäste oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;

- der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;

- ein Verstoß gegen oben genannte Art. 1 Nr. 2 und//oder Art. 2 Ziffer 1 vorliegt.

5.4 Der berechtigte Rücktritt des Hotels begründet keinen Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.

5.5 Ist das Auftreten und Verhalten eines Gastes den anderen Gästen gegenüber nicht zumutbar hat das Hotel das Recht den Beherbergungsvertrag außerordentlich zu kündigen.

6     ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE

6.1 Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 14:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung.

6.2 Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

6.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Bei einer vor Überschreitung dieses Termins vereinbarten Spätabreise verlängert sich die Abreisezeit auf spätestens 12:00 Uhr. Bei verspäteter Räumung des Zimmers hat das Hotel Anspruch für die vertragsüberschreitende Nutzung in Höhe von 100 % des gültigen Tages-Logispreises. Vertragliche Ansprüche des Gastes werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

6.4 Bei Gruppenbuchungen ab 8 Personen mit Unterbringung in Mehrbettzimmern bestimmt das Hotel, in welcher Aufteilung die Gäste untergebracht werden.

6.5 Reist der Gast bei einer durch Vorauszahlung garantierten Buchung nicht bis spätestens 06:00 Uhr am Tag nach dem vereinbarten Anreisetag an hat das Hotel das Recht die vorgesehenen Zimmer bzw. Betten anderweitig zu vergeben, ohne dass der Gast hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. Ist jedoch keine Vorauszahlung oder Sicherheit geleistet hat das Hotel das Recht, gebuchte Zimmer bzw. Betten bereits ab 14:00 Uhr des Anreisetages anderweitig zu vergeben, ohne dass der Gast hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. Dem Hotel steht jeweils auch ein Rücktrittsrecht zu.

6.6 Bei Gruppen ab 8 Personen ist dem Hotel spätestens bei Anreise eine Liste aller Teilnehmer mit vollem Namen und Geburtsdatum auszuhändigen. Überschreitet die Gesamtzahl der Gäste die vertraglich vereinbarte Personenzahl, so besteht für die zusätzlichen Gäste kein Anspruch auf Unterbringung.

6.7 Personen unter 18 Jahren dürfen zusammen in einem Zimmer nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten übernachten. Bei Gruppenreisen mit Teilnehmern unter 18 Jahren muss ein Erziehungsberechtigter oder eine beauftragte volljährige Person als Aufsichtspflichtiger im Hotel sein.

6.8 Bei einer Übernachtung im Schlafsaal gilt ein maximaler Aufenthalt von insgesamt 7 Nächten innerhalb eines 3-monatigen Zeitraumes.

6.9 In den 10/12-Bett-Zimmern gilt eine Altersbeschränkung von mindestens 18 und maximal 35 Jahren.

6.10 Das Mitbringen von Haustieren ist grundsätzlich nicht gestattet.

7     HAFTUNG DES HOTELS

7.1 Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beziehungsweise auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Hotels beruhen. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Ziffer 7 nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

7.2 Das Hotel haftet für leicht fahrlässig verursachte sonstige Schäden nur dann, wenn diese auf die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder einer Kardinalpflicht in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise zurückzuführen sind. In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt.

7.3 Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das Hotel empfiehlt die Nutzung von Schließfächern. Sofern der Gast Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten mit einem Wert von mehr als 800 Euro oder sonstige Sachen mit einem Wert von mehr          als       3.500         Euro einzubringen    wünscht,  bedarf       dies  einer          gesonderten Aufbewahrungsvereinbarung mit dem Hotel.

7.4 Nachrichten, Post und Warensendungen für Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und - auf Wunsch - gegen Entgelt die Nachsendung derselben sowie auf Anfrage auch für Fundsachen. Schadenersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.

7.5 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten für alle Schadenersatzansprüche unabhängig von deren Rechtsgrund einschließlich von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch in Fällen etwaiger Schadenersatzansprüche eines Gastes gegen Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen des Hotels. Sie gelten nicht in den Fällen einer Haftung für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Sache oder eines Werkes, bei arglistig verschwiegenen Fehlern oder bei Personenschäden.

7.6 Für schuldhaft oder fahrlässig verursachte Inventarschäden auch durch ein Mitglied einer Gruppe haftet der Gast. Das Hotel behält sich das Recht vor, bei Anreise einer Gruppe eine Kaution bis zu 500,00 EUR einzufordern. Die Kaution wird bei Abreise zurückgezahlt wird, sofern dem Hotel kein dem Gast zuzurechnender Schadensersatzanspruch entstanden ist. Schäden, die über den Kautionsbetrag hinausgehen, sind sofort fällig und direkt vor Ort zu begleichen.

7.7 Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird sich das Hotel auf unverzügliche Rüge des Gastes bemühen, für Abhilfe zu sorgen. Unterlässt es der Gast, einen Mangel dem Hotel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Entgelts nicht ein.

8     SCHLUSSBESTIMMUNGEN

8.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.

8.2 Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr ist der Standort des Hotels München. Sofern         ein    Vertragspartner          die    Voraussetzung des   § 38  Absatz 2 ZPO    erfüllt  und     keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand München. Das Hotel ist jedoch berechtigt, Klagen und sonstige gerichtliche Verfahren auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden anhängig zu machen.

8.3 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

8.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.